AEB der Elox Technik e.U. – Stand: Oktober 2025
Elox Technik e.U.
Josef Bierenz-Gasse 10b/2/52
2700 Wiener Neustadt
T: 0676 741 19 51
E: office@elox-technik.at
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) – Elox Technik e.U.
1. Grundsätze / Geltung / Rangordnung
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)
für sämtliche Bestellungen, Einkäufe, Dienstleistungen, Mietverträge und Lieferungen der Elox Technik e.U.
Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Vertragserfüllungshandlungen von Elox Technik e.U. gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden
Bedingungen.
Diese AEB gelten für Kauf-, Werk- und Mietverträge, nicht jedoch für arbeitsvertragliche oder
dienstnehmerähnliche Leistungen.
Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Kostenvoranschlag
Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind für Elox Technik kostenlos und unverbindlich.
Der Anbieter ist an sein Angebot sechs Wochen ab Zugang gebunden, sofern keine längere Frist schriftlich
vereinbart wurde.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail).
3. Schutz geistiger Leistungen / Geheimhaltung
Der Vertragspartner garantiert, dass durch seine Leistung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Elox Technik ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
Von Elox Technik übergebene Pläne, Zeichnungen, technische Unterlagen oder Daten bleiben geistiges Eigentum
von Elox Technik und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder
veröffentlicht werden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen
vertraulich zu behandeln und auch seine Mitarbeiter sowie Subunternehmer zur Geheimhaltung zu verpflichten.
4. Preise
Alle Preise gelten als Bruttopreise (Fixpreise) inklusive sämtlicher Nebenkosten (Transport, Verpackung,
Versicherung, Abgaben etc.).
Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich vereinbart wurden.
Festpreise gelten mindestens 12 Monate ab Vertragsabschluss.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen nach vollständiger Lieferung und Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen netto, sofern
keine anderen Fristen vereinbart wurden.
Bei mangelhafter oder verspäteter Lieferung ist Elox Technik berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten.
6. Transport / Gefahrtragung
Lieferungen gelten als Bringschuld: Der Lieferant trägt Transportkosten und Risiko bis zur Übergabe am
Bestimmungsort.
Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit tatsächlicher Übernahme durch Elox Technik über.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Elox Technik e.U., sofern nicht schriftlich ein anderer Ort vereinbart wurde.
8. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug
Bei Liefer- oder Leistungsverzug kann Elox Technik nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag
zurücktreten.
Entstehende Schäden aus Verzug oder Nichterfüllung sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
9. Vertragsstrafe (Pönale)
Für Lieferverzug wird eine Vertragsstrafe vereinbart:
- 0,5 % der Auftragssumme pro Kalendertag bis zu 5 Tagen,
- 0,6 % ab dem 6. Tag,
- maximal jedoch 5 % der Auftragssumme.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
10. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und zumutbare Änderungen an der Bestellung (z. B. Leistungsumfang, Termine) sind zu
akzeptieren, sofern daraus keine Preisänderung über 10 % der Auftragssumme resultiert.
11. Mietverhältnisse (Autokräne, Maschinen, Geräte)
Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für alle Miet- und Leihverträge:
- Der Vermieter garantiert, dass alle Maschinen, Fahrzeuge und Geräte technisch geprüft, gewartet und
betriebsbereit sind.
- Wird Bedienpersonal gestellt (z. B. Kranführer, Fahrer), haftet der Vermieter für dessen Qualifikation und
Verhalten.
- Der Vermieter muss eine gültige Haftpflichtversicherung für Gerät und Personal vorweisen.
- Elox Technik haftet nicht für technische Ausfälle oder Abnützungen, die auf Materialfehler oder unzureichende
Wartung zurückzuführen sind.
- Bei Ausfall oder Defekt ist unverzüglich ein Ersatzgerät zu stellen.
- Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung oder technischer Mängel gehen zu Lasten des Vermieters.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
Haftungsausschlüsse des Vertragspartners werden nicht akzeptiert.
Elox Technik kann bei Mängeln zwischen Austausch, Reparatur, Preisminderung oder Rücktritt wählen.
Während der Mangelbehebung ist Elox Technik berechtigt, das Entgelt zurückzuhalten.
Der Vertragspartner haftet auch für Folgeschäden, insbesondere Baustillstände oder Ausfallzeiten.
13. Produkthaftung
Ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Rückgriffsrechts gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz wird nicht
akzeptiert.
14. Aufrechnung
Elox Technik ist berechtigt, mit sämtlichen Gegenforderungen gegenüber dem Vertragspartner aufzurechnen.
15. Zurückbehaltungsrecht
Bei berechtigter Reklamation ist Elox Technik berechtigt, das gesamte Entgelt bis zur ordnungsgemäßen
Erfüllung zurückzuhalten.
16. Sicherheits- und Umweltvorschriften
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltvorschriften
einzuhalten.
Der Einsatz nicht qualifizierten Personals oder mangelhafter Geräte ist unzulässig.
Verstöße gehen zu Lasten des Vertragspartners.
17. Rechtswahl
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten ist das am Sitz der Elox Technik e.U. sachlich zuständige Gericht in 2700 Wiener Neustadt
zuständig.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AEB der Elox Technik e.U. – Stand: Oktober 2025