Kranservice & Kranmontage in Wiener Neustadt – Elox Technik

AEB der Elox Technik e.U. – Stand: Oktober 2025

Elox Technik e.U. Josef Bierenz-Gasse 10b/2/52 2700 Wiener Neustadt T: 0676 741 19 51 E: office@elox-technik.at

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) – Elox Technik e.U.

1. Grundsätze / Geltung / Rangordnung

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) für sämtliche Bestellungen, Einkäufe, Dienstleistungen, Mietverträge und Lieferungen der Elox Technik e.U. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragserfüllungshandlungen von Elox Technik e.U. gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen. Diese AEB gelten für Kauf-, Werk- und Mietverträge, nicht jedoch für arbeitsvertragliche oder dienstnehmerähnliche Leistungen. Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen Bedingungen vor.

2. Angebot und Kostenvoranschlag

Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind für Elox Technik kostenlos und unverbindlich. Der Anbieter ist an sein Angebot sechs Wochen ab Zugang gebunden, sofern keine längere Frist schriftlich vereinbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail).

3. Schutz geistiger Leistungen / Geheimhaltung

Der Vertragspartner garantiert, dass durch seine Leistung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Elox Technik ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Von Elox Technik übergebene Pläne, Zeichnungen, technische Unterlagen oder Daten bleiben geistiges Eigentum von Elox Technik und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und auch seine Mitarbeiter sowie Subunternehmer zur Geheimhaltung zu verpflichten.

4. Preise

Alle Preise gelten als Bruttopreise (Fixpreise) inklusive sämtlicher Nebenkosten (Transport, Verpackung, Versicherung, Abgaben etc.). Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich vereinbart wurden. Festpreise gelten mindestens 12 Monate ab Vertragsabschluss.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen nach vollständiger Lieferung und Rechnungseingang innerhalb von 30 Tagen netto, sofern keine anderen Fristen vereinbart wurden. Bei mangelhafter oder verspäteter Lieferung ist Elox Technik berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten.

6. Transport / Gefahrtragung

Lieferungen gelten als Bringschuld: Der Lieferant trägt Transportkosten und Risiko bis zur Übergabe am Bestimmungsort. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit tatsächlicher Übernahme durch Elox Technik über.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Firmensitz der Elox Technik e.U., sofern nicht schriftlich ein anderer Ort vereinbart wurde.

8. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

Bei Liefer- oder Leistungsverzug kann Elox Technik nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Entstehende Schäden aus Verzug oder Nichterfüllung sind vom Vertragspartner zu ersetzen.

9. Vertragsstrafe (Pönale)

Für Lieferverzug wird eine Vertragsstrafe vereinbart: - 0,5 % der Auftragssumme pro Kalendertag bis zu 5 Tagen, - 0,6 % ab dem 6. Tag, - maximal jedoch 5 % der Auftragssumme. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und zumutbare Änderungen an der Bestellung (z. B. Leistungsumfang, Termine) sind zu akzeptieren, sofern daraus keine Preisänderung über 10 % der Auftragssumme resultiert.

11. Mietverhältnisse (Autokräne, Maschinen, Geräte)

Diese Bestimmungen gelten zusätzlich für alle Miet- und Leihverträge: - Der Vermieter garantiert, dass alle Maschinen, Fahrzeuge und Geräte technisch geprüft, gewartet und betriebsbereit sind. - Wird Bedienpersonal gestellt (z. B. Kranführer, Fahrer), haftet der Vermieter für dessen Qualifikation und Verhalten. - Der Vermieter muss eine gültige Haftpflichtversicherung für Gerät und Personal vorweisen. - Elox Technik haftet nicht für technische Ausfälle oder Abnützungen, die auf Materialfehler oder unzureichende Wartung zurückzuführen sind. - Bei Ausfall oder Defekt ist unverzüglich ein Ersatzgerät zu stellen. - Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung oder technischer Mängel gehen zu Lasten des Vermieters.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

Haftungsausschlüsse des Vertragspartners werden nicht akzeptiert. Elox Technik kann bei Mängeln zwischen Austausch, Reparatur, Preisminderung oder Rücktritt wählen. Während der Mangelbehebung ist Elox Technik berechtigt, das Entgelt zurückzuhalten. Der Vertragspartner haftet auch für Folgeschäden, insbesondere Baustillstände oder Ausfallzeiten.

13. Produkthaftung

Ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Rückgriffsrechts gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz wird nicht akzeptiert.

14. Aufrechnung

Elox Technik ist berechtigt, mit sämtlichen Gegenforderungen gegenüber dem Vertragspartner aufzurechnen.

15. Zurückbehaltungsrecht

Bei berechtigter Reklamation ist Elox Technik berechtigt, das gesamte Entgelt bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

16. Sicherheits- und Umweltvorschriften

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltvorschriften einzuhalten. Der Einsatz nicht qualifizierten Personals oder mangelhafter Geräte ist unzulässig. Verstöße gehen zu Lasten des Vertragspartners.

17. Rechtswahl

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist das am Sitz der Elox Technik e.U. sachlich zuständige Gericht in 2700 Wiener Neustadt zuständig.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

AEB der Elox Technik e.U. – Stand: Oktober 2025